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Erbrecht

Klare Antworten auf Ihre drängendsten Fragen.

Stehen Sie vor der Entscheidung, ein Testament zu erstellen und sind unsicher über die Möglichkeiten, Ihre Liebsten zu begünstigen? Fühlen Sie sich nach einem Todesfall übergangen und fragen sich nach der Höhe Ihres Pflichtteils? Oder möchten Sie wissen, wie Sie Ihren Vermächtnisanspruch durchsetzen oder einen Erbvertrag anfechten können? Bei diesen und weiteren Fragestellungen im Erbrecht sind wir Ihr kompetenter Partner.

Gedenkkerze

Gezielte Beratung und zuverlässige Vertretung im Erbrecht

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Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur juristischen Beistand zu leisten, sondern auch für Klarheit in diesen emotionalen Angelegenheiten zu sorgen. Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

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  • Der Errichtung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen

  • Der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Ansprüchen aus Vermächtnissen sowie Schenkungen auf den Todesfall

  • Der Wahrung Ihrer Rechte als „übergangener“ Erbe

  • Der Klärung von Problemen im Zusammenhang mit Erb- und Pflichtteilsverzichten

 

Ihre Interessen im Mittelpunkt

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Wir verstehen die Komplexität und Sensibilität, die mit Erbangelegenheiten einhergehen. Unser Ansatz ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Dabei setzen wir unser umfassendes Wissen im Erbrecht ein, um Ihre Rechte effektiv zu sichern und Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten.

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